top of page

Wussten Sie schon…

…der Club für Exotische Rassehunde e.V. hat in einer öffentlichen Stellungnahme auf seiner Homepage mit juristischen Argumenten dargelegt, warum das QUEN „Merkblatt Hund Fehlendes Haarkleid“ auf der QUEN Qualzucht-Database (Xoloitzcuintle, Chinese Crested, Perro sin Pelo del Perú) keine rechtliche Grundlage für die Beurteilung sog. haarlosen Hunderassen als Qualzucht darstellt? Nirgendwo werden Schäden, Schmerzen oder Leiden beim einzelnen Tier wissenschaftlich bewiesen!

 

 

Wussten Sie schon…

… dass das  Qualzucht-Evidenz Netzwerk (QUEN) gGmbH beim zuständigen Landgericht beantragt hat, dieses Gericht solle im Wege einer Einstweiligen Verfügung beschließen, dem Club für Exotische Rassehunde soll untersagt werden, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

  • QUEN würde moderne Forschung, insbesondere namentlich benannter Autoren, „ignorieren“ oder „komplett ignorieren“;

  • QUEN stütze sich „überwiegend“ auf das BMEL-Gutachten von 1999 oder arbeite mit „über 25 Jahre alten Annahmen“;

  • die Aussage in QUEN-Merkblättern, dass Vibrissen fehlen, „stimme nicht“;

  • es seien der Antragstellerin im Jahr 2021/2022 Gutachten zur Verfügung gestellt worden, die diese ignoriere?

 

Wussten Sie schon…

…  dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom Landgericht zurückgewiesen, also abgelehnt wurde? Dagegen wurde von QUEN-Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht eingelegt.

 

Wussten Sie schon…

…  dass diese Beschwerde mit Beschluss vom 13.02.2026 als unbegründet zurückgewiesen wurde?

 

Fazit:

Das Gericht sieht keinen Grund dafür, die Feststellungen bzw. die Bewertung und letztlich auch die Verbreitung durch den Club für Exotische Rassehunde zu untersagen. Der Club sieht sich auf Grund der Gerichtsentscheidung und der Zurückweisung der Beschwerde in seiner Auffassung bestätigt, das QUEN-Merkblatt zu „Haararmen“ Hunderassen kann rechtlich nicht als Grundlage für Zuchtverbote, Auflagen oder Qualzuchtbehauptungen verwendet werden.

Öffentliche  Reaktionen:   

Unmittelbar nach dem Bekanntwerden dieser Entscheidungen zu Gunsten des Club für Exotische Rassehunde e.V. lösten die Entscheidungen des Landgerichtes bzw. des Oberlandesgerichtes in den Medien große Zustimmung aus. So gab es z.B. allein auf einer Facebookseite innerhalb kürzester Zeit über 200 "Daumen hoch", zahlreiche Glückwünsche und weitere positive Kommentare. Sehr fachkundig, intensiv und ausführlich hat sich zoos.media in dem Artikel Sieg für urtümliche Hunderassen: CER gewinnt Rechtsstreit gegen QUEN Exklusiv für zoos.media Autor: Philipp J. Kroiß mit diesem Thema bzw. den Gerichtsentscheidungen befasst.

DSC_0158.JPG

Haararme Chinese Crested Hündin im "Gespräch" mit

haararmen Chinese Crested Rüden                                          Foto: J. Dürr

bottom of page